Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Sie haben richtig erkannt, dass zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung zu unterscheiden ist.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link zu diesem Thema beigefügt:
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Abmahnung/abm1.htm
Während eine Abmahnung grundsätzlich eine zwingende Voraussetzung also Vorbereitungshandlung für eine außerordentliche Kündigung darstellt, handelt es sich bei einer bloßen Ermahnung lediglich um eine Rüge, also einen Hinweis, dass ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vorliegt.
Dementsprechend hat eine Ermahnung zunächst keine weiteren rechtlichen Konsequenzen. Auch muss es nicht unbedingt ein Vorbote für eine Abmahnung sein.
Sollten Sie allerdings den gleichen Verstoß noch einmal begehen, wäre der Arbeitgeber durchaus berechtigt und es wäre meiner Erfahrung nach nicht unwahrscheinlich, dass sie eine formelle Abmahnung erhalten könnten. Dieses kann sein muss aber nicht sein.
Weitere rechtliche Auswirkungen hat die Ermahnung aber zunächst nicht (siehe oben).
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Sofern Sie mit meiner Antwort zufrieden sind möchte ich Sie höflich bitten meine Antwort gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattform zu akzeptieren.
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Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt