Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank XXXXX XXXXX Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass sie die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm meinen, in der das Gericht entschieden hat, dass selbst bei dauernder Erwerbsunfähigkeit für die Zeit, in der nicht gearbeitet wird, und somit auch kein Urlaub genommen werden (muss) ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht, falls zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis noch ein Urlaubsanspruch besteht.
Diese Entscheidung haben sie richtig interpretiert. Hiernach besteht der Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch während der Erwerbsunfähigkeit.
In dieser Frage ist aber noch nicht das allerletzte Wort gesprochen, da der Beklagte in Berufung gegangen ist und die Frage nun abschließend vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden muss.
Nachfolgend habe ich Ihnen einen interessanten Link zu diesem Thema beigefügt:
http://www.gassmann-seidel.de/news/items/weitere_vorlage_zum_urlaubsrecht_an_den_europaeischen_gerichtshof.html
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Sofern Sie mit meiner Antwort zufrieden sind möchte ich Sie höflich bitten meine Antwort gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattform zu akzeptieren.
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Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagabend!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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