Arbeitsrecht
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Wie lange kann ich eine kommissarische Leitung im Öffentlichen Dienst haben, um dann auch ein Anrecht auf diese Stelle zu haben, um endgültig durch den Arbeitgeber höher gruppiert werden zu müssen?
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Aufgrund berufsrechtlicher Regelungen muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass eine kostenlose Rechtsberatung nach deutschem Recht unzulässig ist. Mit der Beantwortung Ihrer Anfrage auf dieser Plattform sind Sie zur Zahlung des von Ihnen ausgelobten Einsatzes verpflichtet. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers wurden Sie ausdrücklich hingewiesen und von Ihnen akzeptiert.
Aufgrund der kommissarischen Leitung steht Ihnen zunächst eine persönliche Zulage zu. Gleiches gilt wird die Leitung als Vertreterfunktion definiert ist. Eine Höhergruppierung steht Ihnen aufgrund der kommissarischen Leitung nicht zu. Jedoch laufen die Fristen für eine Stufensteigerung mit der kommissarischen Leitung.
Insoweit besteht ein Anspruch auf eine Höhergruppierung bei Erfüllung der Steigerungsstufe, wenn nicht vorher die Leitung wieder entzogen wird.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Viele Grüße