Arbeitsrecht
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Die Vollzeitkraft arbeitet 5 Tage
die 30 Stundenkraft arbeitet entweder 3 ,4 oder 5 Tage in der Woche je nach Bedarf.
Sie arbeitet im Monat 120 Stunden.
Die dritte Kraft arbeitet ebenfalls nach Bedarf insgesamt 60 Stunden im Monat
meistens an 3 Tagen.
Wie formuliere ich das am besten im Arbeitsvertrag.
Vielleicht können Sie mir einen Vorschlag machen.
Herzlichen Dank damit komme ich klar, schönen Abend noch.