Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage .
Diese möchte ich sehr gerne wie folgt beantworten:
Ihre Informationen sind vollkommen richtig. Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen zwischen zwei Schichten mindestens 12 h an freier Zeit für den Arbeitnehmer vorhanden sein.
Das Gesetz ist also auf ihrer Seite, so dass sie zwar freiwillig dieses mitmachen können, man sie aber nicht hier zu zwingen kann.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.
Eine kostenlose Rechtsberatung ist zum einen von dieser Plattform nicht beabsichtigt und zum anderen nach deutschem Berufsrecht grundsätzlich nicht zulässig. Sollten Sie noch Verständnisfragen haben, so melden Sie sich bitte. Ansonsten akzeptieren Sie bitte.
Sie akzeptieren meine Antwort, indem Sie unter meiner Antwort einmal auf das grüne Feld „akzeptieren“ klicken.
Eine Akzeptierungspflicht besteht auch dann, wenn die Antwort Ihnen vom Ergebnis nicht zusagt. Die Zufriedenheit bedeutet vielmehr, dass keine Verständnisfragen mehr bestehen und die Frage vollumfänglich beantwortet worden ist.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.
Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag und ein frohes Weihnachtsfest!
Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste
Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
Stresemannstr. 46
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