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ra-huettemann
ra-huettemann, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 50292
Erfahrung:  RA seit 21 Jahren mit den Fachgebieten Verbraucherrecht, Mietrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht
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ra-huettemann ist jetzt online.

Darf ich für 3-4 Tage einen Hund zu besuch haben auch wenn

Diese Antwort wurde bewertet:

darf ich für 3-4 Tage einen Hund zu besuch haben auch wenn im Mietvertag ein Verbot von Tierhaltung steht
Fachassistent(in): Wann wurde der Vertrag ursprünglich unterzeichnet?
Fragesteller(in): vor 4 Wochen
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): ich hatte mit dem vermieter schon gesprochen und er will absolut keinen Hund in der Wohnung

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung.

Das müssen Sie nicht hinnehmen, den Sie haben als Mieter gegenüber dem Vermieter einen rechtlich durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Zustimmungserteilung.

Die Haltung eines Haustieres zählt zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gemäß § 535 BGB, für den Sie Ihre Miete zahlen.

Nach der Rechtsprechung darf die Haltung eines Haustieres nur dann untersagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ein Verbot trägt und rechtfertigt.

Das ist insbesondere dann der Fall, wenn von dem Tier eine Gefahr für Dritte ausgehen kann ("Kampfhund"), oder wenn die Haustierhaltung zu einer Überbelegung der Wohnung führt.

Liegen solche Ausnahmevoraussetzungen nicht vor, so hat der Vermieter seine Zustimmung zu erteilen.

Das bedeutet also, dass Sie berechtigt wären, selbst einen Hund zu halten mit der Folge, dass Sie selbstverständlich erst recht einen Hund für 3-4 Tage bei sich aufnehmen dürfen.

Für die Weigerung des Vermieters existiert daher keine Rechtsgrundlage.

Sie dürfen den Hund daher bei sich aufnehmen.

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Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
Dann muss ich keine Angst haben wenn ich den Hund für 3-4 Tage bei mir habe?

Nein, das müssen Sie nicht!

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Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt

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Kunde: hat geantwortet vor 8 Tagen.
sehr gut

Gern!!