Recht & Justiz
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Beleidigung ist eine Straftat und kann natürlich zur Anzeige gebracht werden. Entweder bei der Polizei oder direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Beleidigung ist aber ein Delikt, welches nicht in jedem Fall von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Nur wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse bejaht, wird die Sache verfolgt bzw. der Täter bestraft.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und wäre für eine positive Bewertung (3-5 Sterne anklicken) dankbar, da ich ansonsten für die erfolgte Beratung nicht bezahlt werde.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fozouni
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Sie brauchen keine bestimmten Gründe angeben. Einfach die WhatsApp Nachrichten vor und erstatten Sie Anzeige wegen aller in Betracht kommende Delikte.
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