Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank ***** ***** Anfrage.Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank ***** ***** Nachricht.
Haben Sie von dem Unternehmen eine Widerrufsbelehrung erhalten?
Haben Sie von dem Unternehmen ausdrücklich verlangt, dass das Unternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Dienstleistungen beginnt und Ihre Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt?
Ich verstehe. Vielen Dank ***** ***** Nachricht.
Dann haben Sie in der Tat noch Ihr Widerrufsrecht, das Sie wirksam ausgeübt haben.
Ich empfehle Ihnen danach, die Forderungen des Unternehmens zurückzuweisen und darauf dann nicht weiter einzugehen. Sollte das Unternehmen nicht von Ihnen ablassen, so können Sie auch einen Anwalt mit der Forderungsabwehr beauftragen. Gern bin ich Ihnen dabei behilflich, falls Sie dies wünschen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung durch Anklicken der Bewertungssterne (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
Sind noch Rückfragen offen geblieben? Dann stellen Sie diese gern.Andernfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne ab. Vielen Dank.
Ja, das ist so in Ordnung.
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Sie können einen Anwalt mit der Forderungsabwehr beauftragen.
Gern unterstütze ich Sie dabei. Sie müssten sich dafür an mein Büro wenden. Die Kontaktdaten erhalten Sie gern nach Annahme des Zusatzangebots.
Bitte wenden Sie sich per E-Mail an meine Kanzlei für eine weitere Beauftragung. Bitte übersenden SIe dabei die Unterlagen und Ihre Kontaktdaten.
Gern.
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