Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank ***** ***** Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank ***** ***** Geduld.
Der Auszug erfolgt dadurch, dass die Schwiegermutter die Immobilie auf Dauer verlässt. Wenn die Schwiegermutter in das Heim zieht und dabei die Absicht hat, ihre Wohnung in der Immobilie aufzugeben, so gilt dies als Auszug.
Auf die melderechtliche SItuation kommt es im Ergebnis nicht an. Denn wenn die Schwiegermutter aus der Immobilie auszieht, muss sie sich abmelden. Tut sie dies nicht, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesmeldegesetz. Das "Angemeldetbleiben" ist jedoch kein probates Mittel, um das Wohnrecht zu behalten.
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Das kann sie meiner Einschätzung nach, denn d***** *****delt es sich um keinen Auszug im endgültigen Sinne, sondern um einen bloßen Probeaufenthalt im Heim.
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