Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
hat Ihr Sohn jemals einen Strafbefehl bekommen oder ein Gerichtsverfahren gehabt ? Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn weder ein Strafbefehl einging, noch nach einer Anklage ein Gerichtsverfahren durchgeführt wurde kann keine Bestrafung erfolgt sein und folglich gibt es auch keinen Eintrag im Führungszeugnis. Ein möglicher Bußgeldbescheid aufgrund einer Ordnungswidrigkeit wird nicht im Führungszeugnis eingetragen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Fragen Sie bitte bei Unklarheiten nach. Anderenfalls nehmen Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) vor. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen