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ra-ayazi
ra-ayazi, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 11553
Erfahrung:  Rechtsanwalt
106185746
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ra-ayazi ist jetzt online.

Hallo, Hallo, ich habe folgendes Anliegen: wenn ich ein

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo, Hallo, ich habe folgendes Anliegen: wenn ich ein sogenanntes Dickpic versendet habe und mich die Person nun anzeigen möchte - was habe ich zu befürchten. Das Ganze fand anonym (mit Nicknamen) über ein Online-Portal statt, auf welchem man auch Sex-Dates vereinbaren kann. Hintergrund war der: die Person hatte selbst sehr reizende (keine Nackt) Fotos auf dem Profil und als Profiltext „Blowjob-Anfänger“. Danke ***** ***** für die Hilfe!
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Bayern
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): nein

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage.
Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -

Kunde: hat geantwortet vor 9 Tagen.
Ich bitte um eine Antwort.
Kunde: hat geantwortet vor 9 Tagen.
Ich bitte um eine schriftlich Antwort.

Vielen Dank ***** ***** Geduld.

Das Versenden von solchen Fotos stellt eine Straftat nach dem § 184 StGB dar.

Eine Strafe haben Sie nur zu befürchten, wenn Sie als Täter identifiziert werden und die Tat zur Anzeige gebracht wird. Bei einem anonymen Chatraum ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie identifiziert werden, gering. Insofern würde ich in einem solchen Fall nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Selbst wenn es zu einer Anzeige kommt, wird die Strafe gering ausfallen und sich wahrscheinlich im Bereich einer geringen bis mittleren Geldstrafe bewegen. Denn es handelt sich um keine sehr schwerwiegende Tat, von der Sie schildern.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.
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