Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank ***** ***** Anfrage.Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)- Rechtsanwalt -
Vielen Dank ***** ***** Geduld.
Das Versenden von solchen Fotos stellt eine Straftat nach dem § 184 StGB dar.
Eine Strafe haben Sie nur zu befürchten, wenn Sie als Täter identifiziert werden und die Tat zur Anzeige gebracht wird. Bei einem anonymen Chatraum ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie identifiziert werden, gering. Insofern würde ich in einem solchen Fall nicht mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Selbst wenn es zu einer Anzeige kommt, wird die Strafe gering ausfallen und sich wahrscheinlich im Bereich einer geringen bis mittleren Geldstrafe bewegen. Denn es handelt sich um keine sehr schwerwiegende Tat, von der Sie schildern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung durch Anklicken der Bewertungssterne (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.