So funktioniert JustAnswer:
  • Fragen Sie einen Experten
    Tausende Experten in über 200 Kategorien.
  • Erhalten Sie eine professionelle Antwort
    Per E-Mail oder sofortiger Benachrichtigung, während Sie auf unserer Website warten. Stellen Sie ggf. weitere Anschlussfragen.
  • 100%ige Zufriedenheit garantiert
    Bewerten Sie die erhaltene Antwort.
Stellen Sie Ihre Frage an Rechtsanwältin ...
Rechtsanwältin Pesla
Rechtsanwältin Pesla, Rechtsanwältin
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 1293
Erfahrung:  Anwalt Neuhaus am Rennweg / Zivilrecht / Vertragsrecht / Abmahnrecht / Onlinerecht / Strafrecht / Kaufrecht / Grundstücksrecht / Verwaltungsrecht
77079807
Geben Sie Ihre Frage in der Kategorie Recht & Justiz hier ein
Rechtsanwältin Pesla ist jetzt online.

Mein Mann will die Scheidung. Ich habe ein Haus auf Kredit

Diese Antwort wurde bewertet:

Mein Mann will die Scheidung. Ich habe ein Haus auf Kredit und ein Auto gekauft. Er hat nichts investiert. Bei der Scheidung gehört ihm die Hälfte des Hauses? Das Haus ist während des Aufrechten Ehe gekauft. Das Auto ist inzwischen von mir ausbezahlt.
Fachassistent(in): Ist die Scheidung einvernehmlich?
Fragesteller(in): Nein
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Gemeinsam haben wir 2 Söhne (10 und 14 Jahren) Wie schaut es mit den Unterhalt aus?
Sehr geehrte Fragestellerin, Sehr geehrter Fragesteller,Bitte haben Sie einen Moment Geduld. Ich komme gleich wieder auf Ihre Frage zurück.

Soweit Sie in einem Ehevertrag keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, grlten zwei Stichtage: Der erste ist der Tag der Eheschliessung. hier wird geschaut, wer was mit in die Ehe eingebracht hat. Der zweite Stichtag ist dann der der ehescheidung. hier schaut das Gericht, wie der Vermögensstand ist. Es zählt also alles. Dann wird die Trennung wortschaftlich vollzogen und von dem, was hinzugekommen ist, wird halbiert. Was den Kindesunterhalt betrifft, so lpmmt es darauf an, wer was verdienen wird. Das heisst bei Ihnen leider, dass Sie die Nachteile haben werden. Das tut mir leid.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen dennoch weiterhelfen.

Bitte bewerten Sie noch meine Antwort durch das Anklicken der Sterne am oberen rechten Rand Ihrer Frageseite (mind. 3-5 Sterne).

Es entstehen Ihnen dadurch keine Zusatzkosten. Nachfragen bleiben nach der Bewertung weiterhin möglich.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne Bewertung und damit Bezahlung eines Teilbetrages an mich eine Anwaltshaftung nicht übernommen wird.

Vielen Dank und

Mit freundlichen Grüssen

Rechtsanwältin Pesla und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.

Sie könnten zwar auch jetzt noch eine andere Regelung treffen. Dem dürfte wphl nur Ihr Mann nicht zustimmen.

Kunde: hat geantwortet vor 9 Tagen.
Das Vermögen nach der Eheschließung wurde mit den Mitteln von meinem Eltern angeschafften, wobei mein Noch Ehemann nichts beigetragen hat. Und ich bin alleinige Eigentümerin im Grundbuch.
Hat er dennoch Anspruch auf Eigentum? Verstehe ich das richtig?

Danke. Nicht auf Eigentum, sondern auf Zahlung.

Kunde: hat geantwortet vor 9 Tagen.
Danke für die rasche Antwort.
Das Haus wird nicht liquidiert und ich muss noch Kredite in Rate jahrzehnt lang zahlen. Ich kann ihm keine Zahlung von meinem Gehalt geben. Außerdem möchte meine beide Söhne mit mir leben. Bin ich dann trotzdem zur Zahlung verpflichtet?

Wie geschrieben, kommt es auf die beiden Stichtage an, zu diesen Zeitpunkten muss man sehen, wer wie viel in die Ehe eingebracht hat.