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ra-huettemann
ra-huettemann, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 50292
Erfahrung:  RA seit 21 Jahren mit den Fachgebieten Verbraucherrecht, Mietrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Zivilrecht
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ra-huettemann ist jetzt online.

Hallo, Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo,
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): NRW
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Ein LKW hat im Januar 2023 unseren Zaun stark beschädigt. Ich habe der Speditionsfirma die Kostenvoranschläge vorgelegt mit der Bitte um Schadensbegleichung. Vonseiten der Firma kommt aber keine Rückmeldung. Anrufe werden abgewiesen. Ich war auch schon vor Ort, aber der Chef ist zufällig nie da! Wie kann ich da jetzt vorgehen?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.

Das müssen Sie nicht hinnehmen, denn die Firma ist Ihnen zu umgehender Schadensersatzzahlung gemäß § 280 Absatz 1 BGB verpflichtet.

Diesen Anspruch können Sie notfalls auch erfolgreich auf dem Rechtsweg und gerichtlich durchsetzen.

Gehen Sie nun wie folgt vor: Fordern Sie die Firma letztmalig vorab per Mail und sodann schriftlich (Einschreiben!) zu umgehender Schadensersatzzahlung auf der Grundlage des Kostenvoranschlages auf.

Setzen Sie hierzu eine letzte Frist von14 Tagen ab Briefdatum.

Kündigen Sie in dem Schreiben an, dass Sie nach Fristablauf ohne weitere Ankündigung einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen und dass die hierdurch bedingten Kosten die Firma als Verzugsschaden zu tragen haben wird.

Gerät die Gegenseite mit dem Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist in Verzug mit ihrer Zahlungspflicht, sind die Rechtsverfolgungskosten (=Anwaltskosten) als Verzugsschaden gemäß §§ 286, 280 BGB ersatzfähig.

Sie können sodann auf Kosten der Firma einen Rechtsanwalt vor Ort mandatieren, der Ihren Anspruch auf Rückzahlung geltend machen und durchsetzen wird.

Der Anwalt wird die Firma zunächst außergerichtlich und schriftsätzlich auf Zahlung in Anspruch nehmen.

Zahlt diese dann noch immer nicht, wird der Anwalt einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken oder Zahlungsklage erheben - auch die hiermit verbundenen weiteren Kosten Ihrer Rechtsverfolgung hätte die Firma zu tragen!

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Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann

Rechtsanwalt

ra-huettemann und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 10 Tagen.
Vielen Dank ***** *****üttemann,
für die schnelle Antwort!
Ich werde wie von Ihnen empfohlen, vorgehen.Beste Grüße
Manuel

Gern!!