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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 33672
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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Strafanzeige wegen Unterschlagung Fachassistent(in): Welche

Diese Antwort wurde bewertet:

Strafanzeige wegen Unterschlagung
Fachassistent(in): Welche Schritte wurden bisher unternommen?
Fragesteller(in): Keine
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Die Unterschlagung wurde im Bereich 32278 Kirchlengern begangen

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Können Sie mir den Sachverhalt etwas ausführlicher darstellen?
Welche Frage haben Sie konkret?
Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies über den Premiumservice hinzubuchen. Wir vereinbaren dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-


Kunde: hat geantwortet vor 10 Tagen.
Ich muss einen Anwalt in Deutschland beauftragen, eine Strafanzeige wegen Unterschlagung einzureichen. Was muss ich tun?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Für eine Strafanzeige benötigen Sie keinen Rechtsanwalt.
Eine Strafanzeige kann bei jeder Polizeibehörde schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Beamten erhoben werden.
Hierfür müssen Sie nur den strafrechtlich relevanten Sachverhalt schildern und den Vorgang zur Anzeige bringen.
Die strafrechtliche Würdigung übernehmen die Behörden.
Mehr müssen Sie nicht tun.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.