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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 33671
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Ich habe eine Pauschalreise gebucht und die Anzahlung

Diese Antwort wurde bewertet:

Ich habe eine Pauschalreise gebucht und die Anzahlung geleistet. Der Anbieter teilte mir mit,er könne aufgrund eines Problems nun nicht mehr das gewünschte Hotel anbieten. Nach mehreren Alternativangebot en beiderseits die nicht in Frage kommen, habe ich die Reise storniert. Kann mir der Veranstalter nun Stornogebühren berechnen?
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): NRW
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Nein

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte haben Sie etwas Geduld, während ich Ihre Anfrage rechtlich prüfe (ggf. ist eine juristische Recherche notwendig) und Ihnen eine Antwort formuliere.
Sie erhalten eine Rückmeldung vom System, sobald eine Antwort von mir eingestellt wird.
Dies kann bei nicht eindeutiger Rechtsfrage auch durchaus etwas dauern.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 10 Tagen.
Dankeschön

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Nein, das kann der Veranstalter nicht.
Denn sie habe nicht willkürlich einen bestehenden Vertrag storniert, sondern die vom Veranstalter geschuldete und von Ihnen gebuchte Leistung kann nicht erbracht werden.
Wenn daher kein gleichwertiges und für sie geeignetes Hotel angeboten werden kann, müssen Sie sich nicht mit einer nächst besseren Variante zufriedengeben.
Wegen nicht erbringbarer Leistung können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Und zwar ohne Stornierungsgebühr.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.