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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 33671
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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Unser Flug hatte 6 stunden Verspätung. Wir sind dann von

Diese Antwort wurde bewertet:

unser Flug hatte 6 stunden Verspätung. Wir sind dann von unserer Reise zurück getreten, da zu diesem Zeitpunkt nicht klar war, wann der nächste Flieger gehen würde.
Steht uns nun abgesehen von den Reisekosten auch der Schadensersatz zu ?
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): NRW
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): nein

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich weiter.

Erfolge die Stornierung vor Reiseantritt?

Woher haben Sie Kenntnis von den 6 Stunden Verspätung?
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Wenn Sie aufgrund einer Vorankündigung die Reise storniert haben, erhalten Sie keine Erstattung über die europäische Fluggast Rechtsverordnung.
Dies gilt nur, wenn die Verspätung in einem aktiven Reisemodus geschieht und sie quasi am Flughafen warten müssen.
Vor Antritt der Reise können Flugzeiten sich verschieben.
Dies hält der Reiseveranstalter sich extra per Vertrag und allgemeinen Geschäftsbedingungen offen.
D. h. in diesem Fall kann sodann keine Erstattung verlangt werden.
Ich bedaure Ihnen keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 10 Tagen.
Viel Dank für die schnelle Antwort!
Wir haben am Flughafen 6 Stunden auf unsern Flug gewartet und ( Flug hatte 6 Stunden Verspätung) und sind dann vor Ort von unsere Reise zurückgetreten, da man uns Mitteilte dass nach EU Recht, wir das Recht hätten ab 5 Stunden Verspätung von der Reise zurück zu treten. Hier die Frage: Können wir abgesehen von unsern Reisekosten auch den Schadensersatz verlangen ?
LG

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Rückmeldung.
Ja, in diesem Fall können Sie diesen Schadensersatz verlangen, denn Sie haben die Verzögerung "erlitten".

Daher machen Sie den Betrag mit den weiteren Forderungen geltend.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.
Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.
Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.
Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.