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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 33674
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
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Hallo, wir haben vor Vermietung einen neuen Fußboden in der

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo, wir haben vor Vermietung einen neuen Fußboden in der Wohnung verlegt. Jetzt weißt dieser Brüche und unebenheiten auf. Nach langeme hin und her, konnte ich endlich in die Wohnung um den Schadn zu begutachten. Dieser Mangel wurde nur per Whatsapp mitgeteilt. Jetzt ist das ein Reklamationsfall und der Hersteller verzögert das ganze. Nun haben die Mieter mir Mietminderung angedroht, da man sich angeblich an dem Boden verletzt. ortstermine sind immer Schwierig, da die Mieterin immer hinauszögert. Wir warten jetzt auf den Gutachter, solange können wir auch nichts unternehmen. Dürfen sie die Miete einfach Mindern? Nach Meldetag bis ich erst drei Wochen später in die Wohnung gekommen und seit dem nicht mehr.
Fachassistent(in): Wann wurde der Vertrag ursprünglich unterzeichnet?
Fragesteller(in): Welcher Vertrag ? Mietvertrag läuft seit 01.05.2021. Direkt davor wurde der Fußboden verlegt. Angezeig wurde das im Januar und wir konnten den Schaden aber erst Ende März ansehen und weiterleiten.
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Wollen die Miete um 15 % Mindern. Lief alles mündlich, bzw. per Whatsapp

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte haben Sie etwas Geduld, während ich Ihre Anfrage rechtlich prüfe (ggf. ist eine juristische Recherche notwendig) und Ihnen eine Antwort formuliere.
Sie erhalten eine Rückmeldung vom System, sobald eine Antwort von mir eingestellt wird.
Dies kann bei nicht eindeutiger Rechtsfrage auch durchaus etwas dauern.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Eine Mietminderung ist immer dann möglich, wenn die Mietsache mangelhaft ist.
Dies ergibt sich aus § 534 BGB.
Da in Ihrem Fall nachweislich ein Mangel am Fußboden vorliegt, wäre eine Minderung möglich.
Dies jedoch nur, wenn die Mietsache durch den Boden eingeschränkt ist.
Bei Macken bzw. Rissen dürfte dies nicht der Fall sein.
Denn der Mieter kann unproblematisch dem Boden nutzen.
Sofern er sich verletzt hat, muss er dies hinreichend nachweisen.
Dies stellt jedoch kein Minderungsgrund im Sinne des Mietrechts dar, sondern würde allenfalls ein Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB begründen.
Bei optischer Beeinträchtigung des Bodens könnte allenfalls eine tagesgenaue Minderung im Bereich von 2-5 % erfolgen.
Dies ist jedoch schon hoch gegriffen.
Im Streitfall muss dies ein Gericht beurteilen.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.
Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.
Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.
Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.