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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 33673
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
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RADr.Traub ist jetzt online.

Es geht um einen Coachingvertrag ( to )mit einem

Diese Antwort wurde bewertet:

Es geht um einen Coachingvertrag (B to B )mit einem Onlineanbieter. Es wurde eine hohe Pauschalsumme vereinbart, jedoch hörte die Leistung nach den ersten 1-2 Sessions auf. Es ging zunächst um eine App-Entwicklung, wo wöchentliche LiveSessions stattfanden. Später kam eine Vereinbarung zur allgmeinen Unterstützung in versch. Onlinebereichen zur besseren Strukturierung und Umsetzung von Funnelprozessen hinzu, dann ein MenthalCoaching für 4te. Alles begann mit hilfreichen Dingen, jedoch blieb die Unterstützung dann stehen.
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): NRW
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Wir würden gerne aus dem Vertrag rauskommen, da hier kein ausreichender Gegenwert geboten wird

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Können Sie mir den Sachverhalt etwas ausführlicher darstellen?
Welche konkreten Leistungen blieb die Gegenseite schuldig?
Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies über den Premiumservice hinzubuchen. Wir vereinbaren dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 11 Tagen.
Zunächst war ein Coaching zur Entwicklung einer App vereinbart, was auch planmäßig lief. 5te war dafür vereinbart. Kurz darauf wurde ein weiteres Coaching verkauft für 10te. - Unterstützung beim Funnelaufbau u. insbesondere im Strukturierungsbereich intensive Unterstützung. 1.Session: Erstellung von Lesezeiche. Das ist bereits ca. 6-8 Wochen her. Bei einem weiteren Coching für 4te wurde eine Affirmation zusammengestellt, um neue Glaubenssätze durch Audioaufnahmen durch laufendes Anhören zu erzielen, jedoch auch da wurde keine weitere Session seit ca. 4-6 Wochen durchgeführt. Zuletzt ging es um ein intensives Coaching beim Telefonieren mit alten Adressen aus der Datenbank. Hier war ebenfalls nur 1 Session und dann wars vorbei. Auf meine Nachfrage hieß es, daß zunächst die gewonnenen bereiten Kontakte mit Angeboten versorgt werden sollten. Hier wäre ein Gesprächsleitfaden zur Terminierung und insbesondere im folgenden Gespräch wünschenswert gewesen.
Kunde: hat geantwortet vor 11 Tagen.
Hauptfrage wäre zunächst ob hier nicht mit Wucherei (oder ähnlich) argumentiert werden könnte. Falls nein, wie ich hier mögliche Kündigungen aussprechen kann. Bei den Coaching ist jeweils auch eine Verlängerung nach 6 Monaten vorgesehen, falls keine Kündigung vorgenommen wird
Kunde: hat geantwortet vor 11 Tagen.
das erste coaching war das expertengebiet der anbieter, die weiteren coachings waren wahrscheinlich häufig nötig bei den kunden und wurden dann irgendwie mit eingebaut.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderten Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Wucher erachte ich hier eher für schwierig.
Denn hierfür muss eine klare Leistung und Gegenleistung definiert sein, die in einem krassen Missverhältnis steht.
Allein der Umstand, dass eine Verzögerung bei der Leistungserbringung erfolgt, begründet noch kein Wucher.
Sie müssten über die Nichterbringung der Leistung gehen.
Hierfür muss die Leistung jedoch konkret im Vertrag benannt sein.
Kommt es hier zu Störungen und zu Verzögerungen können Sie eine Frist zur Durchsetzung der Dienstleistung setzen und bei nicht Vornahme vom Vertrag zurücktreten.
Dies erachte ich für die wirksamste Vorgehensweise.
Denn aufgrund des Umstandes, dass es sich um einen B2B Vertrag handelt, besteht eben kein Widerrufsrecht.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und 2 weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.