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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 33674
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Ich würde gerne den Nachnamen meines Urgroßvaters annehmen.

Kundenfrage

Ich würde gerne den Nachnamen meines Urgroßvaters annehmen. Ist dies möglich?
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Rheinland-Pfalz
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Mein Urgroßvater lebte in der Türkei
Gepostet: vor 11 Tagen.
Kategorie: Recht & Justiz
Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 11 Tagen.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte haben Sie etwas Geduld, während ich Ihre Anfrage rechtlich prüfe (ggf. ist eine juristische Recherche notwendig) und Ihnen eine Antwort formuliere.
Sie erhalten eine Rückmeldung vom System, sobald eine Antwort von mir eingestellt wird.
Dies kann bei nicht eindeutiger Rechtsfrage auch durchaus etwas dauern.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 11 Tagen.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Die Änderung des Nachnamens ist in Deutschland nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Maßstab und Anforderung stellt das Namensänderungsgesetz (NamÄndG) dar.
Nach § 3 Abs. 1 NamÄndG kann ein Nachname geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Die Namensänderungen ist bei den unteren Verwaltungsbehörden zu beantragen. Um die konkrete Behörde ermitteln zu können, können Sie für die Zuständigkeit beim Standesamt vor Ort nachfragen.
Was ein wichtiger Grund für eine Namensänderung ist, ist einzelfallbezogen zu entscheiden.
Es hat hier jeweils eine Interessenabwägung zwischen dem Interesse des Bürgers an der Namensänderung und dem öffentlichen Interesse an Namensklarheit- und kontinuität im Rechtsverkehr stattzufinden.
Der bloße Wunsch, den Namen zu ändern reicht aus behördlicher Sicht nicht.
Ein wichtiger Grund kann angenommen werden, wenn ein besonders häufig vorkommender Name seine Unterscheidungskraft einbüßt oder wenn der geführte Name lächerlich oder anstößig klingt oder sonst geeignet ist, das Ansehen des Namensträgers zu beeinträchtigen.
Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Das Gesetz ist hier abschließend.
Ich bedaure Ihnen keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 4 Tagen.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.
Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.
Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.
Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-