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RASchiessl
RASchiessl, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 44882
Erfahrung:  Vertragsanwalt des Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes Regensburg
32916861
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RASchiessl ist jetzt online.

Am 14 .05 habe ich eine Frage gestellt ,musste erst 5 Euro

Kundenfrage

Am 14 .05 habe ich eine Frage gestellt ,musste erst 5 Euro einzahlen, bis heute 20 .05 keine antwort
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): NRW
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Meine Frage lautete :Darf ein Ehepartner v.sämtlichen Immobilien ausgeschlossen werden?
Gepostet: vor 12 Tagen.
Kategorie: Recht & Justiz
Experte:  RASchiessl hat geantwortet vor 12 Tagen.

Sehr geehrter Ratsuchender,

haben Sie vielen Dank ***** ***** Anfrage. Können Sie den Sachverhalt etwas genauer schildern?

RASchiessl und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Darf ein Ehepartner v Immobilien ausgesclossenwerden?
Experte:  RASchiessl hat geantwortet vor 12 Tagen.

Sehr geehrter Ratsuchender,

grundsätzlich ja. Dies ist dann möglich wenn die Immobilien im Alleineigentum des anderen Ehepartners stehen und es sich dabei nicht um die gemeinsame Ehewohnung handelt. Wenn die beiden Ehepartner im gesetzlichen Güterstand leben, dann haben beide zwei getrennte Vermögensmassen mit der Folge, dass der Eigentümer der Immobilie den anderen Ehepartner von seinen Immobilien ausschließen kann.

Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.

;Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Experte:  RASchiessl hat geantwortet vor 12 Tagen.

Sehr geehrter Ratsuchender.

vielen Dank ***** ***** freundliche Telefonat. Ergänzend ist wie besprochen auszuführen, dass wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, ein Ausgleich des Zugewinns stattfindet,

Das bedeutet, dass alles was während der Ehe hinzugewonnen wurde, also auch ein Haus welches während det Ehe erworben wurde, grundsätzlich hälftig ausgeglichen werden muss.

Beispiel: Zu Beginn der Ehe hatte der Ehepartner kein Vermögen, am Ende der Ehe ein Haus im Wert von 100.000 EUR. Demnach ist die Hälfte dieses Wertzuwachses auszugleichen, also 50.000 EUR.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Sehr gut ,aber ich wollte noch diese Frage stellen : wann ist ein Ehevertrag sittenwidrig auch wenn beide den Vertrag unterschrieben haben.
Experte:  RASchiessl hat geantwortet vor 12 Tagen.

Sehr geehrter Ratsuchender,

dass ist dann der Fall wenn eine Partei durch den Vertrag unangemessen benachteiligt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Schiessl

Rechtsanwalt

Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Sehr gut ,Ich wollte aber diese Frage stellen: wann isr ein Ehevertrag ein sittlichwidrig auch wenn beide den Vertrag unterschieben haben?
Experte:  RASchiessl hat geantwortet vor 12 Tagen.

Die Unterschrift beider steht einer Sittenwidrigkeit nicht entgegen.