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Claudia Schiessl
Claudia Schiessl, Rechtsanwältin und Fachanwältin
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 25372
Erfahrung:  Zwei Fachanwaltstitel; Korrespondenz in deutsch, englisch,französisch;Anwältin seit 1994;1996 Mitarbeit am Lehrstuhl für Strafrecht Universität Regensburg;1996-2010 Ausbildung von Referendaren
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Claudia Schiessl ist jetzt online.

Hallo, haben sie einen Anwalt spezialisiert auf Erbrecht?

Diese Antwort wurde bewertet:

Hallo, haben sie einen Anwalt spezialisiert auf Erbrecht?
Fachassistent(in): In welchem Land befinden sich die zu vererbenden Vermögenswerte?
Fragesteller(in): Deutschland
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Hallo,
meine Oma ist Anfang des Jahres im Alter von 98 Jahren verstorben und hat 2009 ihr Haus mit Grundstück an meine Tante verschenkt (allerdings mit Nießbrauch zu Lebenszeiten).
Meine Mutter ist im gleichen Jahr verstorben, daher die plötzliche Schenkung.Wir haben vom Amtsgericht ein Testament von 1984 erhalten.
Dort steht drin, dass meine Oma beiden Töchtern zu Hälfte das Haus vermacht.Nach Schenkung ist nicht neu testiert worden (Erbfolge?)
Allerdings bei der Schenkung ist vereinbart worden, dass die Zuwendung bei Erbauseindersetzungen nicht gemäß Paragraf 2050 BGB zum Ausgleich
führt.
Also ist die „Ausgleichpflicht“ unter Geschwistern und deren Erbfolge außer Kraft gesetzt.Meine Frage:
Wann beginnt das Abschmelzen des Pflichtteils jährlich um 10% bei (im Grundbuch) eingetragenem Nießbrauch?
Mit dem Tod des Nießbrauchers?Greift der Pflichtteilergänzungsanspruch nach Schenkung? (25 %)
Wenn ein Testament vorliegt?Das Haus ist über Beziehungen auf 135 000 Euro geschätzt worden.
Lohnt es sich, ein Gegengutachten zu machen? ( nur im Fall, wenn Pflichtteilergänzungsanspruch geltend gemacht werden kann)
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,Ich bin RAin Schiessl, mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung. Ich bitte um Geduld, während ich an der Frage arbeite

Sie reden von Pflichtteil

Wurde ein Kind oder Enkel beim Testament übergangen?

Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Meine Oma hat 2 Töchter.
Meine Mutter (jüngste Tochter bereits verstorben)

Dann gibt es keinen Pflichtteilsberechtigten, sondern die eine Tochter und Sie als Kind Ihrer Mutter sind Erben,

Wenn es keinen entgegenstehenden Erblaserwillen gibt wird ein verstorbenes Kind durch dessen Kind ersetzt.

Die Immobilie bleibt also völlig außen vor

Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Datei angehängt (5P343ZP)

wo ist denn der Rest des Testaments?

Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Das ist alles, mehr hat uns das Amtsgericht nicht geschickt.Des Weiteren haben wir einen aktuellen Grundbuchauszug beantragt.Da steht meine Tante als Eigentümer und meine Oma als Nießbraucher auf Lebenszeiten drinEigentlich stellt sich mir nur die Frage, ob das Pflichteilergänzungsrecht angewendet werden kann und ob das Abschmelzen des Anteils nach Schenkung erst mit Beendigung des Niessbrauchsrecht endet

Da sich aus dem Testament kein Erbe ergibt gehe ich von der gesetzlichen Erbfolge aus.

Das Haus bleibt außen vor.

Um einen Pflichteilsanspruch auszulösen, müsste eines der Kinder klar als Erbe eingesetzt sein.

Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Ohne Nießbrauch wäre die Immobilie nach 10 Jahren zu 100% nach Schenkung auf meine Tante übergegangen.Der Beschenkte kommt um den Pflichtteil herum.Aber wie verhält es sich mit Nießbrauch?Wer ist „Herr im Haus“?Es ist ja nur formell verschenkt worden und weiter benutzt
Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Aber im Testament sind beide Kinder meiner Oma als Erbe eingesetzt.Wir rücken als Kinder in der gesetzlichen Erbfolge eins hoch.
Erbe wurde verschenkt, aber meine Mutter wurde ja nie enterbt

Der Nießbrauch spielt nur beim Pflichtteilsergänzungsanspruch eine Rolle,sonst nicht

Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Ja genau und den möchten wir geltend machen.
Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Diese 25%
Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Wenn das rechtlich möglich ist, würden wir ihn einklagen.
Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Durch die Schenkung sind wir ja indirekt enterbt worden.
Von daher hat sich uns ja die Frage gestellt, ob wir einen Pflichtteil Ergänzungsanspruch geltend machen könnten. Weil meine Oma ja alles verschenkt hat

Haben Sie doch nicht.

Hier besteht dann ein Erbergänzungsanspruch, denn Sie müssen auf jeden Fall den gesetzlichen Pflichtteil haben, der die Hälfte des Erbes beträgt

Der Anspruch verjährt in 10 Jahren gerechnet vom Tod der Erblasserin, da Nießbrauch

Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Würden Sie persönlich einklagen?

Ja

Claudia Schiessl und 2 weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Bemühungen.