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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 33642
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Guten Tag, unser Generalunternehmer ist in die Insolvenz

Diese Antwort wurde bewertet:

Guten Tag, unser Generalunternehmer ist in die Insolvenz gegangen und hat aber fast das komplette Geld von uns schon erhalten. Können wir wg. Baugeldveruntreuung über das Bauforderungssicherungsgesetz das Geld über ihn privat zurück bekommen? Ebenfalls wird er von uns wegen Betruges angezeigt. Sorry das ist jetzt ganz zusammengedampft.
Fachassistent(in): Haben Sie eine E-Mail, eine Rechnung oder ein anderes Dokument im Zusammenhang mit dem Betrug?
Fragesteller(in): Ja ein 84 seitiges Gutachten mit Mägeln/Baufusch Auflistungen und Raten die bereits eingefordert würden (nach Baufortschritt) bei denen der Gutachter meinte der angegebene Baufortschritt sei gar nicht erreicht gewesen.
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Wir wüssten gerne was wir für eine Auskunft bezahlen müssen.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte haben Sie etwas Geduld, während ich Ihre Anfrage rechtlich prüfe (ggf. ist eine juristische Recherche notwendig) und Ihnen eine Antwort formuliere.
Sie erhalten eine Rückmeldung vom System, sobald eine Antwort von mir eingestellt wird.
Dies kann bei unklaren Rechtsfragen auch durchaus etwas dauern.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass das Bauforderungssicherungsgesetz nicht vor einer Insolvenz absichert.
D. h. eine Rückforderung auf dieser Grundlage dürfte nicht durchschlagen.
Eine Strafanzeige wegen Betruges bzw. möglicherweise Insolvenzverschleppung angestellt werden.
Hier muss jedoch sodann ein bewusster Vertragsschluss bzw. Geldentgegennahme erfolgt sein, in der Absicht, die Leistungen nicht mehr zu erbringen.
Sie können den Schritt über eine Strafanzeige auf jeden Fall versuchen, wenn es hier Anhaltspunkte gibt.
Ansonsten wird es im Insolvenzfall sehr schwierig, dass sie an Ihr Geld kommen, da ab dem Insolvenzfall der Grundsatz gilt, dass alle Gläubiger gleich zu behandeln sind (auch wenn bereits ein Gläubiger mehr Gelder bezahlt hat als andere Gläubiger).

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Guten Tag, vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Das hilft uns schonmal unseren Weg besser einzuschätzen, auch wenn natürlich die Aussicht nicht allzu rosig zu sein scheint. Lg

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
es freut mich, wenn ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen konnte.
Gerne stehe ich Ihnen auch zukünftig zur Verfügung.
Bitte seien Sie noch so freundlich und geben Sie eine positive Bewertung ab (anklicken zwischen 3 - 5 Bewertungssternen oberhalb der Fragebox links/rechts).
Alles Gute Ihnen!
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und 3 weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.