Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass das Bauforderungssicherungsgesetz nicht vor einer Insolvenz absichert.
D. h. eine Rückforderung auf dieser Grundlage dürfte nicht durchschlagen.
Eine Strafanzeige wegen Betruges bzw. möglicherweise Insolvenzverschleppung angestellt werden.
Hier muss jedoch sodann ein bewusster Vertragsschluss bzw. Geldentgegennahme erfolgt sein, in der Absicht, die Leistungen nicht mehr zu erbringen.
Sie können den Schritt über eine Strafanzeige auf jeden Fall versuchen, wenn es hier Anhaltspunkte gibt.
Ansonsten wird es im Insolvenzfall sehr schwierig, dass sie an Ihr Geld kommen, da ab dem Insolvenzfall der Grundsatz gilt, dass alle Gläubiger gleich zu behandeln sind (auch wenn bereits ein Gläubiger mehr Gelder bezahlt hat als andere Gläubiger).
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-