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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 33671
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Ich bitte um Überprüfung meiner Kündigungsklause meines

Diese Antwort wurde bewertet:

Ich bitte um Überprüfung meiner Kündigungsklause meines Arbeitsvertrages.
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Bayern
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Ich arbeite seit Feb. 2003 für diesen Arbeitgeber. Ist diese Klausel gültig: "Nach Ablauf der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis beiderseits mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahrs gekündigt werden. Jedwede Verlängerung der Kündigungsfristen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gilt für beide Seiten."

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte haben Sie etwas Geduld, während ich Ihre Anfrage rechtlich prüfe (ggf. ist eine juristische Recherche notwendig) und Ihnen eine Antwort formuliere.
Sie erhalten eine Rückmeldung vom System, sobald eine Antwort von mir eingestellt wird.
Dies kann bei nicht eindeutiger Rechtsfrage auch durchaus etwas dauern.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Die benannte Klausel ist wirksam.
Der letzte Satz tritt jedoch bei Ihnen nicht in Kraft, da keine Verlängerung durch die Parteien vereinbart wurde.
Somit gilt die vertraglich vereinbarte Frist von sechs Wochen zum Quartalsende.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und 2 weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 14 Tagen.
Kann ich (gewohnheitsmäßig) verlangen, dass Überstunden abgefeiert werden?
Kunde: hat geantwortet vor 14 Tagen.
Bei einer Eigenkündigung?