So funktioniert JustAnswer:
  • Fragen Sie einen Experten
    Tausende Experten in über 200 Kategorien.
  • Erhalten Sie eine professionelle Antwort
    Per E-Mail oder sofortiger Benachrichtigung, während Sie auf unserer Website warten. Stellen Sie ggf. weitere Anschlussfragen.
  • 100%ige Zufriedenheit garantiert
    Bewerten Sie die erhaltene Antwort.
Stellen Sie Ihre Frage an RA Bernhard Sch...
RA Bernhard Schulte
RA Bernhard Schulte, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 1573
Erfahrung:  Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV) in Frechen bei Köln. - Gerne helfe ich Ihnen in vielen Rechtsfragen weiter, z.B. gerne auch einfach, schnell & unkompliziert telefonisch!
98302842
Geben Sie Ihre Frage in der Kategorie Recht & Justiz hier ein
RA Bernhard Schulte ist jetzt online.

Online Betrug über die Website Restocks Fachassistent(in):

Diese Antwort wurde bewertet:

Online Betrug über die Website Restocks
Fachassistent(in): Haben Sie eine E-Mail, eine Rechnung oder ein anderes Dokument im Zusammenhang mit dem Betrug?
Fragesteller(in): Ja
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Ich habe 21 paar Sneaker an die Seite Restocks verkauft und seit dem 14.12.22 keine Auszahlungen erhalten, obwohl sie in den Verkaufsemails von 20 Tagen Auszahlungszeit gesprochen haben

Einen schönen guten Tag,

mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Geben Sie mir bitte einen Moment, damit ich Ihre Anfrage bearbeiten kann. Ich komme gleich auf die Sache zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Was ist denn hier Ihre konkrete rechtliche Frage?

Kunde: hat geantwortet vor 13 Tagen.
Wie sollte ich am besten anwaltlich Vorgehen und wie schätzen sie meine Chancen ein, das Geld wiederbekommen?

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

anhand Ihrer bisherigen Informationen möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten:

Dann haben Sie hier entsprechende Zahlungsansprüche auf Zahlung des Kaufpreises gegen Restocks. Hier sollten Sie zunächst Restocks schriftlich und nachweislich (zB Einwurfeinschreiben) zur Zahlung des Kaufpreises innernalb einer Frist von zB 14 Tagen (Datum als Fristende angeben) auffordern, also anmahnen. Schreiben Sie ruhig im Betreff "Mahnung". Für den erfolglosen Fristablauf können Sie sich dann bereits weitere Schritte und Ansprüche vorbehalten. Sollte die Frist tatsächlich fruchtlos verstreichen, können Sie einen Anwalt beauftragen. Die Anwaltskosten stellen dann Ihren Verzugsschaden dar, den Sie von der Gegenseite ersetzt verlangen können. Sollte auch daraiuf nicht reagiert werden, müssten Sie notfalls den Kaufpreis gerichtlich einklagen.

Daneben kommt dann auch eine Strafanzeige wegen Betruges gegen Restocks in Betracht, welche Sie dann stellen können.

Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen, auch wenn evtl. meine Einschätzung nicht Ihren Hoffnungen und Erwartungen entsprochen hat. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, kann ich Ihnen gerne ein Angebot zu einem Premium Service (z.B. Telefonat und/oder mehr Zeit für Nachfragen gegen einen angemessenen Aufpreis etc.) anbieten. So können Rück- und Verständnisfragen sowie ein evtl. taktisches Vorgehen einfacher und schneller geklärt werden. Geben Sie mir einfach kurz hierzu Bescheid. Ansonsten würde ich mich über eine Bewertung von z.B. 4-5 Sternen freuen. Hierzu klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (= 3-5 Sterne auf der rechten Seite der Bewertungsleiste) an, weil ich nur dann von Justanswer für die anwaltliche Beratung bezahlt werde.

Mit freundlichen Grüßen ***** ***** bei Köln

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Dann würde ich mich nun als Dankeschön über eine Bewertung von z.B. 4-5 Sternen freuen.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

waren meine Ausführungen informativ bzw. haben diese Ihnen weitergeholfen? Haben Sie noch Rückfragen bzw. kann ich Ihnen sonst noch irgendwie weiterhelfen?

Sofern ich Ihre Frage beantworten konnte bitte ich freundlichst um die Abgabe einer positiven Bewertung Ihrerseits (anklicken von mind. 3 Bewertungssternen). Hierzu klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (= 3-5 Sterne auf der rechten Seite der Bewertungsleiste) an, weil ich nur dann von Justanswer für die anwaltliche Beratung bezahlt werde.

Vielen Dank ***** ***** freundlichen Grüßen

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

RA Bernhard Schulte und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.