Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
anhand Ihrer bisherigen Informationen möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten:
Dann haben Sie hier entsprechende Zahlungsansprüche auf Zahlung des Kaufpreises gegen Restocks. Hier sollten Sie zunächst Restocks schriftlich und nachweislich (zB Einwurfeinschreiben) zur Zahlung des Kaufpreises innernalb einer Frist von zB 14 Tagen (Datum als Fristende angeben) auffordern, also anmahnen. Schreiben Sie ruhig im Betreff "Mahnung". Für den erfolglosen Fristablauf können Sie sich dann bereits weitere Schritte und Ansprüche vorbehalten. Sollte die Frist tatsächlich fruchtlos verstreichen, können Sie einen Anwalt beauftragen. Die Anwaltskosten stellen dann Ihren Verzugsschaden dar, den Sie von der Gegenseite ersetzt verlangen können. Sollte auch daraiuf nicht reagiert werden, müssten Sie notfalls den Kaufpreis gerichtlich einklagen.
Daneben kommt dann auch eine Strafanzeige wegen Betruges gegen Restocks in Betracht, welche Sie dann stellen können.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen, auch wenn evtl. meine Einschätzung nicht Ihren Hoffnungen und Erwartungen entsprochen hat. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, kann ich Ihnen gerne ein Angebot zu einem Premium Service (z.B. Telefonat und/oder mehr Zeit für Nachfragen gegen einen angemessenen Aufpreis etc.) anbieten. So können Rück- und Verständnisfragen sowie ein evtl. taktisches Vorgehen einfacher und schneller geklärt werden. Geben Sie mir einfach kurz hierzu Bescheid. Ansonsten würde ich mich über eine Bewertung von z.B. 4-5 Sternen freuen. Hierzu klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (= 3-5 Sterne auf der rechten Seite der Bewertungsleiste) an, weil ich nur dann von Justanswer für die anwaltliche Beratung bezahlt werde.
Mit freundlichen Grüßen ***** ***** bei Köln
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)