Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn im Vertrag kein fester Zeitpunkt genannt ist, bis zu welchem der Glasfaseranschluss einzurichten ist, können und sollten Sie eine Frist von sechs Wochen gegenüber dem Anbieter setzen.
Fordern Sie mit dieser Fristsetzung auf, dass innerhalb dieser Frist der Anschluss und der Service einzurichten ist, da sie diesen jetzt benötigen würden.
Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein, bis zum genannten Zeitpunkt den Glasfaseranschluss freizugeben, würden sie vom Vertrag zurücktreten.
Selbstverständlich kann ihr nicht ein ewiges Zuwarten ohne zeitliche Bestimmung auf den Anschluss zugemutet werden.
Teilen Sie mit, dass sie sodann eine andere Lösung suchen müssen.
Nach Fristablauf kann der Rücktritt erklärt werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-