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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 33635
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Die Deutsche Glasfaser schafft es seit dem 10.5 d. J. keine

Diese Antwort wurde bewertet:

Die Deutsche Glasfaser schafft es seit dem 10.5 d. J. keine Internetverbindung in meinem Haus herzustellen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Vertrag kündigen?
Reicht eine Fristsetzung aus?
Danke für die Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Antonius Vornholt

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Können Sie mir den Sachverhalt etwas ausführlicher darstellen?
Gibt es einen konkreten Zeitpunkt, bis zu welchem die Leistung durch das Unternehmen gemäß Vertrag geschuldet ist?
Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies über den Premiumservice hinzubuchen. Wir vereinbaren dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Wenn im Vertrag kein fester Zeitpunkt genannt ist, bis zu welchem der Glasfaseranschluss einzurichten ist, können und sollten Sie eine Frist von sechs Wochen gegenüber dem Anbieter setzen.
Fordern Sie mit dieser Fristsetzung auf, dass innerhalb dieser Frist der Anschluss und der Service einzurichten ist, da sie diesen jetzt benötigen würden.
Sollte es dem Anbieter nicht möglich sein, bis zum genannten Zeitpunkt den Glasfaseranschluss freizugeben, würden sie vom Vertrag zurücktreten.
Selbstverständlich kann ihr nicht ein ewiges Zuwarten ohne zeitliche Bestimmung auf den Anschluss zugemutet werden.
Teilen Sie mit, dass sie sodann eine andere Lösung suchen müssen.
Nach Fristablauf kann der Rücktritt erklärt werden.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und 3 weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.
Kunde: hat geantwortet vor 11 Tagen.
Sehr geehrter Herr Dr. Traub,
vielen Dank für die Einschätzung und Erläuterungen.
Ich warte zunächst die weiteren Aktionen der Deutschen Glasfaser ab und nehme dann gerne Ihre weitere Beratung in Anspruch.
Mit freundlichen Grüßen
Antonius Vornholt

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
es freut mich, wenn ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen konnte.
Gerne stehe ich Ihnen auch zukünftig zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-