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RA Bernhard Schulte
RA Bernhard Schulte, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 1573
Erfahrung:  Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV) in Frechen bei Köln. - Gerne helfe ich Ihnen in vielen Rechtsfragen weiter, z.B. gerne auch einfach, schnell & unkompliziert telefonisch!
98302842
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RA Bernhard Schulte ist jetzt online.

Hallo, ich möchte eine markenanmeldung machen. ich weiß aber

Diese Antwort wurde bewertet:

hallo, ich möchte eine markenanmeldung machen. ich weiß aber nciht ob ich nur wortmarke anmelden soll oder oder wort-bildmarke. die marke soll lauten: Protec Europe das wort protec und europe ist sicherlich vorher patentiert aber darf ich die beiden worter kombinieren?
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): baden württember
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): nein danke
Kunde: hat geantwortet vor 15 Tagen.
Nachricht von JustAnswer auf Kundenwunsch) Sehr geehrter Experte, Ihr Kunde möchte ein Angebot von Ihnen über den zusätzlichen Service: Telefon-Anruf.
Kunde: hat geantwortet vor 15 Tagen.
Bitte teilen Sie ihm mit, ob Sie noch weitere Informationen benötigen oder senden Sie ihm ein Angebot, damit Ihr Kunde weiter betreut werden kann.

Einen schönen guten Tag,

mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Geben Sie mir bitte einen Moment, damit ich Ihre Anfrage bearbeiten kann. Ich komme gleich auf die Sache zurück.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

anhand Ihrer bisherigen Informationen möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten:

Sofern die Marke eintragungsfähig ist, sollten Sie eine Wortmarke bevorzugen, da diese deutlich stärker ist als die Wort-Bildmarke. Letztere ist mit einem Bildbestandteil kombiniiert und mach Sinn, wenn die Marke als reine Wortmark möglicherweise nicht eintragungsfähig ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Marke hier eingetragen werden kann, halte ich bei der Wort-Bildmarke hier für höher.

Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen, auch wenn evtl. meine Einschätzung nicht Ihren Hoffnungen und Erwartungen entsprochen hat. Wenn Sie weitergehende Fragen haben, kann ich Ihnen gerne ein Angebot zu einem Premium Service (z.B. Telefonat und/oder mehr Zeit für Nachfragen gegen einen angemessenen Aufpreis etc.) anbieten. So können Rück- und Verständnisfragen sowie ein evtl. taktisches Vorgehen einfacher und schneller geklärt werden. Geben Sie mir einfach kurz hierzu Bescheid. Ansonsten würde ich mich über eine Bewertung von z.B. 4-5 Sternen freuen. Hierzu klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (= 3-5 Sterne auf der rechten Seite der Bewertungsleiste) an, weil ich nur dann von Justanswer für die anwaltliche Beratung bezahlt werde.

Mit freundlichen Grüßen ***** ***** bei Köln

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Falls gewünscht, können wir gerne in der Sache im Rahmen des Premium Service vertiefend telefonieren. So können auch Rück- und Verständnisfragen sowie ein strategisches und taktisches Vorgehen schnell und einfach geklärt werden. In diesem Falle unterbreite ich Ihnen gerne gleich ein Angebot.

Falls das nicht gewünscht ist, kein Problem. Dann würde ich mich über eine Bewertung von z.B. 4-5 Sternen zum Abschluss freuen.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

waren meine Ausführungen informativ bzw. haben diese Ihnen weitergeholfen? Haben Sie noch Rückfragen bzw. kann ich Ihnen sonst noch irgendwie weiterhelfen?

Sofern ich Ihre Frage beantworten konnte bitte ich freundlichst um die Abgabe einer positiven Bewertung Ihrerseits (anklicken von mind. 3 Bewertungssternen). Hierzu klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (= 3-5 Sterne auf der rechten Seite der Bewertungsleiste) an, weil ich nur dann von Justanswer für die anwaltliche Beratung bezahlt werde.

Vielen Dank ***** ***** freundlichen Grüßen

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen. Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (z.B- 3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen. Hierzu klicken Sie bitte oben die Bewertungssterne (= 3-5 Sterne auf der rechten Seite der Bewertungsleiste) an, weil ich nur dann von Justanswer für die anwaltliche Beratung bezahlt werde.

Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.

Mit vielen Dank ***** ***** Nutzung von JustAnswer.

Mit freundlichen Grüßen

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Leider haben Sie noch immer keine Bewertung abgegeben.

Ich habe meine Arbeitszeit aufgewendet, um Ihnen behilflich zu sein, und Ihre Anfrage ist in aller Ausführlichkeit beantwortet worden.

Geben Sie daher bitte nunmehr Ihre positive Bewertung für die in Anspruch genommene anwaltliche Rechtsberatung / Dienstleistung ab (klicken Sie hierzu von rechts auf die Bewertungssterne=3-5 Sterne), weil ich nur dann von Justanswer für die anwaltliche Beratung bezahlt werde.

Kostenlose Rechtsberatung durch Rechtsanwälte istgesetzlich verboten!

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Kunde: hat geantwortet vor 12 Tagen.
Hallo, ich versuche noch ihre antwort zu verstehen. Denn Ihre antwort bezieht sich vielleicht nicht direkt auf meine Frage. Meine Frage war ob ich bei einer kombination von zwei wörtern die bereits schon seperat von anderen unternehmen als wort geschutzt wurden eine wortmarke oder wort-bildmarke eintragung machen soll. Wie gesagt protec ist bereits von einer anderen firma geschutzt und germany ist auch bereits von einer anderen firma geschutzt. Meine eigentliche frage war, wenn ich beide wörter kombinieren will als protec germany, sollte ich diese als wortmarke oder als wortbild marke schützen. Neben der firmenname/marke ist auch noch eine grafische darstellung das protec germany beinhaltet inbegriffen das als firmen und markenlogo dient.

Sofern Sie hier nicht in den gleichen bereits geschützten Geschäfstbereichen (Nizzaklassen) unterwegs sind, können Sie die Marke anmelden. Das sollten Sie dann bevorzugt als Wortmarke eintragen lassen. Das geht auch mit den kombinierten Wörtern.

Sofern Sie Ihre Marken jedoch in den gleichen bereits durch andere Markeninhaber geschützten Nizzaklassen anmelden wollen, geht das nicht. Hier werden Sie markenrechtliche Probleme mit dem jeweiligen Markeninhaber bekommen, egal ob nur als Wortmarke oder als Wort-Bildmarke.

Mit anderen Worten: Sie sollten eine Markenanmeldung als Wortmarke bevorzugen.

RA Bernhard Schulte und weitere Experten für Recht & Justiz sind bereit, Ihnen zu helfen.

Danke ***** ***** Bewertung. Schön, dass ich helfen konnte. Bitte antworten Sie jetzt nicht mehr, damit der Post hier geschlossen werden kann.

Falls Sie künftig weitergehende Fragen und/oder andere rechtliche Fragen haben, können Sie mich gerne hier über JustAnswer direkt über mein Profil anfragen.

http://www.justanswer.de/anwalt/expert-ra-schulte/

Mit freundlichen Grüßen ***** ***** bei Köln

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)