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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Recht & Justiz
Zufriedene Kunden: 33673
Erfahrung:  Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht, Diplom-Kaufmann (Univ.)
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Habe einen Bescheid vom Landrats bekommen: Baustopp einer

Kundenfrage

Habe einen Bescheid vom Landrats bekommen: Baustopp einer Fassadenrenovation an einem Baudenkmal. Die Begründung nennt falsche Tatsachen. Ich möchte den Bescheid beim Verwaltungsgericht aufheben lassen.
Fachassistent(in): In welchem Bundesland leben Sie?
Fragesteller(in): Das Bauwerk steht in Bayern ich lebe in Baden-Württemberg
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): vorerst nicht
Gepostet: vor 15 Tagen.
Kategorie: Recht & Justiz
Kunde: hat geantwortet vor 15 Tagen.
Anbei ein Foto der Fassade
Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 15 Tagen.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Besteht die Möglichkeit, dass Sie das Schreiben des Landrats als pdf-Datei bzw. jpg-Datei über die Fragebox hochladen (links/rechts unten Button „Datei anfügen“). Ich sehe mir dieses dann gerne an und formuliere eine Antwort auf Ihre Rechtsfrage.
Das Schreiben ist nur von mir einsehbar.
Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies gern über den Premiumservice hinzubuchen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 15 Tagen.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.

Prinzipiell benötigen Sie natürlich für eine Fassadenrenovierung in einem denkmalgeschützten Haus eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde.
Wurde Ihnen diese erteilt, kann der Landrat nicht ohne weiteres ein Baustopp gegenüber ihnen erlassen.
Sie müssten sodann schon die erteilte Genehmigung im Rahmen und Umfang überschreiten.
Denn aus rechtlicher Sicht wäre sodann theoretisch die weitere Baumaßnahmen nicht von der Genehmigung umfasst.

Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 15 Tagen.
Es ist ein Briefwechsel per mail . Hier als pdf zusammengestellt
Kunde: hat geantwortet vor 15 Tagen.
Ich hatte eine Genehmigung, die war aber - das wusste ich nicht - nicht mehr gültig. Ich handelte im guten Glauben sie wäre es noch. Sie galt nur vier Jahre und es waren 7 vergangen.
Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 15 Tagen.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Rückmeldung.

Ich habe die Unterlagen geprüft.
Ich bedaure in mitteilen zu müssen, dass aufgrund des Ablaufs der Genehmigung sie widerrechtlich gehandelt haben und den Umbau ohne öffentlich-rechtliche Genehmigung durchgeführt haben.
Dies ist unstreitig.
In diesem Bereich gibt es keinen guten Glauben.
Wenn der Landrat gerichtlich gegen sie vorgeht, wird dieser vollumfänglich obsiegen.
Die Rechtslage ist in Ihrem Fall zu 99 % gegen Sie.
Denn für den Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes ist eine Genehmigung notwendig.
Ich bedaure Ihnen keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Experte:  RADr.Traub hat geantwortet vor 10 Tagen.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.
Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.
Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.
Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-