Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Hat sich die Verkäuferin mit der Rückabwicklung des Kaufes einverstanden erklärt?
Beinhaltet der Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss? Ggf. möchten Sie mir den Kaufvertrag zur Prüfung im Chatfenster hochladen.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Verkäuferin hat kein Recht, Ihnen nur die Hälfte zu erstatten. Vielmehr muss sie Ihnen die gesamte Anzahlung erstatten.
Dadurch dass sie eine (teilweise) Erstattung vorgenommen hat, hat sie offenbar den Rücktritt von dem Kaufvertrag anerkannt und ist daher zur Rückzahlung der gesamten Anzahlung verpflichtet.
Sie können daher von der Verkäuferin die Rückzahlung der restlichen Anzahlung verlangen. Wenn sie Sie auf Whatsapp blockiert hat, sollten Sie sie schriftlich (per Einschreiben) und unter Setzung einer Frist von zwei Wochen hierzu auffordern. Zahlt sie nicht, so können Sie einen Anwalt damit beauftragen, Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend zu machen. Die erforderlichen Anwaltskosten muss die Verkäuferin dann gemäß §§ 280, 286 BGB Ihnen ersetzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne an. Vielen Dank.