Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Der Kunde ist an die vertraglich bestimmte Kündigungsfrist von sechs Monaten rechtlich gebunden.
Es gilt der Rechtsgrundsatz, dass geschlossene Verträge mit den hierzu vereinbarten Konditionen - hier der Kündigungsfrist - einzuhalten sind (pacta sunt servanda).
Der Kunde kann den Vertrag daher nur unter Beachtung einer Frist von sechs Monaten kündigen.
Fordern Sie den Kunden daher unter ausdrücklicher Berufung auf die dargestellte Rechtslage zur Einhaltung und Erfüllung des Vertrages auf.
Sollte der Kunde kein Einlenken zeigen, so können Sie Schadensersatz von dem Kunden beanspruchen: Sämtlicher Ihnen entgangener Gewinn hat Ihnen der Kunde sodann als Schadensersatz zu erstatten.
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Auch nach erfolgter Bewertung können Sie jederzeit und beliebig oft nachfragen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt