Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),In der Tat muß der Vermieter Rücksicht auf Sie nehmen und darf nicht einseitig Termine anordnen. Insbesondere darf er trotz Schlüssel nicht ohne Ihre Zustimmung in Ihre Wohnung, da das strafbarer Hausfriedensbruch wäre.
Sie haben auch das Recht, gebündelte Termine zu üblichen Zeiten, also wochentags zwischen 17 und 20 Uhr zu verlangen.
Wenn Sie befürchten, dass der Vermieter dennoch ohne Ihre Zustimmung während Ihrer Abwesenheit die Wohnung betritt, können Sie das Türschloß austauschen.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Für äußerste Notfälle darf der Vermieter einen Schlüssel haben, er darf ihn aber nur in absoluten Notfällen (Rohrbruch, Feuer) einsetzen, weil er sonst Hausfriedensbruch begeht. Sie wiederum können das Türschloß jederzeit und ohne Grund austauschen und sind während der Mietdauer nicht verpflichtet, Schlüssel für das neue Schloß herauszugeben. Sie können auch den Vermieter auffordern, alle Schlüssel zu der Wohnung herauszugeben, er hat dann kein Einbehaltungsrecht.
Am Wochenende müssen Sie keine Termine anbieten. Ausnahmen gelten nur, wenn Sie unter der Woche keine Termine anbieten.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.