Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Nein, die Mieterin darf den Vorgarten nicht als Lagerfläche für den Sperrmüll verwenden. Selbst wenn der Vorgarten ihr im Rahmen des Mietvertrages zugewiesen wäre, wäre die Nutzung als Sperrmüllzwischenlager nicht rechtmäßig.
Sie sollten sie auffordern, den Vorgarten zu räumen. Grundsätzlich können Sie auch eine einstweilige Verfügung bei dem örtlichen Amtsgericht beantragen.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.