Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer .
Mit dem alleinigen Sorgerecht können Sie ungefragt umziehen. Allerdings hat der Vater natürlich die Möglichkeit, das Sorgerecht einzufordern (die Regel ist die gemeinsame elterliche Sorge) und unabhängig davon bleibt das Umgangsrecht natürlich bestehen. Es muss dann nur der Entfernung entsprechend angepasst werden.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass