Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ihr Lebenspartner kann verfahren, wie angedacht.
Er kann über ein handschriftliches Testament, welches eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist und mit Datum versehen ist Ihnen ein Geldbetrag zu wenden.
Dies wäre quasi ein Vermächtnis. Zudem kann er ihnen – sofern gewollt – ein Wohnrecht an der Immobilie einräumen.
Er ist bezüglich den Verfügungen an seinem Vermögen vollumfänglich frei.
Seine Tochter kann er darüber hinaus als Erbe einsetzen.
Er kann dies frei im Testament formulieren. Es ist keine "Juristensprache" notwendig.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-