Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ja, das ist möglich. Wenn es sich um Sondereigentum bei den Tiefgaragenstellplätzen handelt, kann prinzipiell ein Rolltor angebracht werden.
Aber:
Das Anbringen eines Rolltores zum Abschließen eines im Sondereigentum stehenden Stellplatzes in einer zu einer Wohnungseigentumsanlage gehörenden Tiefgarage stellt eine bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.
Wenn die Eigentümer keine Nachteile haben, kann eine Zustimmung zu dieser baulichen Veränderung nicht willkürlich verweigert werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-