Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn die Rücksendung dort eingetroffen ist, und das ist unstreitig, und es vertraglich keine Regelungen zum Rückzahlungszeitpunkt gibt, können Sie unverzüglich die Rückzahlung fordern.
Setzen Sie hierfür dem Onlineshop eine Frist von 14 Tagen zur Rückzahlung (schriftlich und nachweislich).
Kündigen Sie an, dass wenn die Rückzahlung nicht fristgemäß erfolgt, Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Der Onlineshop wird sodann die Rückzahlung fristgemäß veranlassen, da er bei der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts dessen Kosten ebenfalls tragen müsste.
Dies weiß der Onlineshop und will dies auch vermeiden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-