Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Wenn das Versäumnisurteil erst jetzt ergehen, dann sollten Sie unverzüglich gegen das Versäumnisurteil Einspruch einlegen. Sie finden diese Möglichkeit in der Rechtsmittelbelehrung.
Dies ist allerdings nur 14 Tage ab Zustellung möglich.
Diese Frist ist unbedingt zu wahren.
Eine Begründung kann dann nachgereicht werden.
Hierdurch werden sie in die Möglichkeit versetzt, erneut Sachvortrag zu leisten und den Anspruch abzuwehren.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-