Also grundsätzlich ist es so, dass der Makler ja mit Ihnen einen Vertrag vereinbart hat, kostenfrei für Sie tätig zu sein. Sie dürften sich also keinen Ansprüchen des Maklers ausgesetzt sehen.
Damit ich Ihnen sagen kann, welche Ansprüche zwischen dem Käufer und dem Makler bestehen, müsste ich die entsprechende Verabredung zwischen den Parteien kennen.
Grundsätzlich ergeben sich die Ansprüche aus einem Maklervertrag nach § 652 BGB. Danach ist es grundsätzlich erforderlich, dass der Vertrag gerade Aufgrund der Tätigkeit/ der Vermittlung des Maklers zustande kommt.
Wenn der Käufer über den Makler auf Ihr Objekt gekommen ist, dann wird der Makler von dem Käufer wahrscheinlich auch eine Provision verlangen und das auch wahrscheinlich zu Recht.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine ganz genaue Aussage machen kann, dies ist allerdings anhand der hier zur Verfügung stehenden Informationen auch nicht möglich und wäre unprofessionell.
Bitte fragen Sie nach, wenn Sie weitere Fragen haben, dafür bin ich hier. Ansonsten freue ich mich über eine Bewertung der Antwort. Diese ist ganz besonders wichtig, damit dieser Service auch anderen Personen in Ihrer Lage angeboten werden kann.
Beste Grüße,
Rechtsanwalt Michaelis