Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderten Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie können in diesem Fall in der Tat die Zahlung ablehnen bzw. auf ihren Widerspruch verweisen und um Klärung bitten vor Zahlung.
Wenn Sie innerhalb von acht Monaten ab Ablauf der Frist zur Vorführung bei der Hauptuntersuchung das Fahrzeug beim TÜV vorgeführt haben und sodann nur die um Tragung und Erneuerung sich zeitlich verzögert hat, können Sie hierauf abstellen.
Dies ist sodann von der Behörde zu akzeptieren.
Denn sie haben alles Wesentliche getan, was für die Veranlassung der neuen Hauptuntersuchung notwendig war.
In diesem Fall wäre das Bußgeld und auch die Punktesanktion herabzusetzen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-