Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Derartige Geldanlagen gehen stets mit einem Risiko einher, welches sich verwirklicht, wenn das Unternehmen, in das Sie anlegen, pleite geht. Ein unternehmerisches Risiko darf sich bei dem Unternehmen verwirklichen. Indes darf das Unternehmen nicht entgegen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wirtschaften. Wenn der Geschäftsführer ausweislich seiner Bekundungen sorgfaltswidrig gewirtschaftet hat, so können Sie gegen den Geschäftsführer auf dem Rechtsweg vorgehen und Schadensersatzansprüche gegen diesen geltend machen. Auch können Sie eine Strafanzeige erstatten, wenn dieser absichtlich Misswirtschaft getrieben hat, da er dadurch möglicherweise eine Insolvenzstraftat begangen hat.
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Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das ist in der Tat verwunderlich.
Aufgrund der Privatinsolvenz darf der Betroffene grundsätzlich keine Geschäfte führen, außer der Insolvenzverwalter hat die Geschäftsausübung gestattet.
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