Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Es handelt sich bei der Notengebung um eine hoheitliche Aufgabe, bei deren Erfüllung den Lehrkräften ein Ermessensspielraum zukommt. Voll rechtlich überprüfbar sind Noten daher nicht. Die Notengebung muss jedoch insofern nachvollziehbar sein, als sie auf sachlichen Erwägungen beruht. Fehlzeiten zum Anlass zu nehmen die Noten herabzusetzen ist keine sachlich nachvollziehbare Notengebung. Sie können daher gegen die Notengebung auf dem Rechtsweg vorgehen. Es empfiehlt sich, dass Sie Rechtsmittel gegen das entsprechende Zeugnis einlegen. Sollte dies nicht helfen, können Sie gegen die Notengebung klagen. Sie können hierzu einen Anwalt mit Schwerpunkt Schulrecht beauftragen.
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Über einen Widerspruch ist in der Regel binnen drei Monaten zu entscheiden. Das Klagverfahren kann unterschiedlich lange dauern. Durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Verwaltungsgerichten liegt bei 9-12 Monaten.