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Ralf Hauser
,
Kategorie:
Recht & Justiz
Zufriedene Kunden:
761
Erfahrung:
Inhaber at Hauser Rechtsanwaelte
100000371
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Ralf Hauser ist jetzt online.
Mein Sohn ist 12 Jahre alt und hat einem Mitschüler den Arm
Diese Antwort wurde bewertet:
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Mein Sohn ist 12 Jahre alt und hat einem Mitschüler den Arm gebrochen. Die Eltern wollen nun schmerzensgeld - bezahlt das die Haftpflicht Versicherung?
Fachassistent(in): Welche Schritte wurden bisher unternommen?
Fragesteller(in): Wir wissen nur dass die Eltern einen Rechtsanwalt beauftragt haben, haben aber noch keine Post erhalten.
Fachassistent(in): Vielen Dank. Gibt es noch weitere Details, die Sie dem Anwalt mitteilen wollen?
Fragesteller(in): Was passiert wenn die Haftpflicht Versicherung den Personenschaden nicht übernimmt?
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Experte:
Ralf Hauser
hat geantwortet vor 11 Tagen.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank, ***** ***** sich an justanswer gewandt haben.
Ihr Sohn kann nur haftbar gemacht haben, wenn er die Einsichtsfähigkeit hatte, denn Personenschaden vorherzusehen. Kinder ab 7 sind nämlich nur deliktsfähig wenn Sie zusätzlich die nötige Einsichtsfähigkeit haben. Sie sollten dies der Haftpflichtversicherung dennoch melden und diese prüft, ob Zahlungen vorgenommen werden müssen.
Ich freue mich immer über eine positive Bewertung durch Anklicken von 3-5 Sternen, weil nur in diesem Fall erhalte ich von justanswer einen Teil der von Ihnen gezahlten Vergütung. Vielen Dank.
Beste Grüße
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwal
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Kunde:
hat geantwortet vor 10 Tagen.
Sehr geehrter Herr Hauser, vielen Dank für Ihre schnelle und kompetente Antwort. Von der Einsichtsfähigkeit wusste ich noch nichts. Können Sie mir sagen wer diese Einsichtsfähigkeit beurteilen/feststellen kann? Denn mein Sohn hat diese schwere Verletzung mit Sicherheit nicht beabsichtigt.
Viele Grüße
Andrea Klich
Experte:
Ralf Hauser
hat geantwortet vor 10 Tagen.
Sehr geehrte Frau Klich,
die Einsichtsfähigkeit ist entscheidend. Ihr Sohn muss daher über die Möglichkeit das Schadenseintritts reflektieren können. Sie kann zum Beispiel der Kinderarzt oder ein Psychologe beurteilen.
Beste Grüße
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
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