Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Zunächst müsste geprüft werden, ob die UG diese Buchhaltungs arbeiten und steuerliche verarbeiten gemäß dem geltenden Recht durchführen darf.
Sollten Sie sodann jeweils als Gesellschaftersrechnungen gegenüber der GmbH stellen, ist es zwar möglich, wird steuerlich jedoch als verdeckte Gewinnausschüttung betrachtet.
D. h. hier durch würden sie nicht gewinnen.
Es sei denn die Gesellschaftersstruktur in der UG wäre nicht mit ihrer Inhaberschaft bzw. der Rechnungsstellung identisch.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-