Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn Sie den Schuldner schonmal zur Zahlung angemahnt haben, er aber nicht gezahlt hat, so befindet er sich in Verzug. Sie können dann Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend machen. Hierzu können Sie einen Anwalt beauftragen, für dessen Kosten der Schuldner Ihnen gemäß §§ 280, 286 BGB ersatzpflichtig ist.
Wenn Sie davon ausgehen, dass der Schuldner dem Mahnbescheid widersprechen wird, so können Sie von dem Mahnbescheidsverfahren absehen und gleich Klage erheben. Die Klage können Sie vor dem Amtsgericht selbst erheben oder Sie beauftragen einen Anwalt mit der Erhebung derer. Dies ist in letzter Konsequenz der einzige Weg für Sie, um Ihre Forderung gegen den Schuldner durchzusetzen.
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