Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
es besteht für die GKV Kontrahierungszwang. Weder das Gehalt, noch eine Anwartschaft bei eine PKV sind ein Hinderungsgrund für die Versicherung. Dass es ev. für die Leute bei der GKV nicht logisch erscheint, dass jemand trotz Anwartschaft und mit dem Gehalt dazu ggf. noch im öffentlichen Dienst sich so versichern will, steht auf einem anderen Blatt. Da mag aber eine kurze Erklärung der Gründe helfen.
Klopfen Sie bitte mal die Voraussetzungen für eine Freiwillige Vers. selbst schnell ab:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__9.html
-> Abs. 1. Nr. 1 und 3
Kann es sein, dass die Vorversicherungszeiten fehlen und es auch keine erstmalige Aufnahme einer Beschäftigung im Inland ist?
Das wäre ja eine Ablehnungsgrund, wenn auch nicht der genannte.
Aber wenn das mit der PKV nachweislich nix wird, müsste meiner Meinung nach sogar Versicherungspflicht bestehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
-> Abs. 1 Nr. 13 b
Ansonsten bitte Antrag auf Aufnahme stellen mit kurzer Frist (schriftlich). Wenn das nicht geht, werden Sie im sozialgerichtlichen Eilverfahren tätig werden müssen. Bei so einem Fall dürfte sich aber auch ein im SozR tätiger Kollege vor Ort finden, der Ihnen im Eilverfahren hilft.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben, geben Sie bitte eine entsprechende Bewertung ab, denn nur dann erhalte ich meine Vergütung über Just Answer. Nach einer solchen Bewertung können Sie allerdings auch ohne weitere Zusatzkosten an dieser Stelle Nachfragen zum gleichen Thema stellen. Mit freundlichen Grüßen