Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
wo haben Sie denn gelebt bzw. wo leben denn die Kinder ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Da Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben wird sowohl für die Ehescheidung, für den Kindesunterhalt und für die elterliche Sorge deutsches Recht angewendet. Das Scheidungsrecht können Sie ändern, wenn Sie mit dem Ehegatten eine Rechtswahl treffen (Art. 5 Rom II VO).
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
ja auch dann, es ist der letzte gemeinsame Wohnsitz, dieser lag wohl in Deutschland, entscheidend.