Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank für Ihre Geduld.
Bitte schildern Sie mir den Fall genauer. Bezüglich worauf genau möchten Sie erfahren, ob es sich um einen Vertragsbruch handelt?
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn Ihnen vertraglich zugesagt wurde, dass Sie abends den Unterricht nehmen können, so haben Sie hierauf auch einen Rechtsanspruch. Wenn die Schule Ihnen den zugesagten Abendunterricht nicht anbietet, so können Sie vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB).
Ich empfehle, dass Sie die Schule nochmals schriftlich unter Verweis auf die vertragliche Vereinbarung auffordern, Ihnen den Abendunterricht anzubieten oder Ihnen alternativ Ihr Geld innerhalb einer Frist von zwei zu erstatten. Falls die Schule hierauf nicht reagiert, können Sie einen Anwalt beauftragen und Ihr Geld auf dem Rechtsweg zurückverlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.Bitte geben Sie eine Bewertung (3-5 Sterne) durch Anklicken der Bewertungssterne an. Vielen Dank.
Gern geschehen.
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