Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Nein, das ist selbst verständlich nicht rechtmäßig. Abgesehen davon ist es auch gelinde gesagt unverschämt von ihrer Schwester. Warum sollen sie die Verbindlichkeiten für die Immobilie abtragen und danach mit ihrer Schwester die Hälfte des Hauswertes ausbezahlt haben.
Es ist daher nunmehr eine Regelung zu treffen, die einen Ausgleich schafft. Im Todesfall haben sie und ihre Schwester jeweils einen hälftigen wertmäßigen Zahlungsanspruch an der Erbmasse.
Ist dies im wesentlichen die Immobilie ergibt sich der Wert nach Abzug der bestehenden Darlehensverbindlichkeiten. Dieser Betrag ist durch zwei zu teilen.
Ebenso sind von diesen Teile noch abzurechnen die Kosten für Beerdigung, Nachlassabwicklung etc.
Dies ist der Wert, den ihre Schwester beanspruchen kann.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-