Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
was verdient denn Ihr Mann ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Da Ihr Mann über "ordentliche" Einkünfte verfügt, können Sie von Ihrem Mann Unterhalt verlangen. Am besten Sie besorgen sich vom Amtsgericht einen sog. Berechtigungsschein und beauftragen einen RA/in mit der Geltendmachung von Unterhalt.
Bei dem aktuellen Einkommen beläuft sich Ihr Unterhaltsanspruch auf ca. 1.000 EUR.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.