Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ich bedaure mitteilen zu müssen, dass ohne Antrag auf Freistellung gemäß dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für jeden Haushalt die entsprechende Rundfunkgebühr zu bezahlen ist.
D. h. auch für eine Zweitwohnung ist die Gebühr zu entrichten.
Die Kosten können ab dem Zeitpunkt der Bescheidung rückwirkend bis zu drei Jahren eingeschlossen festgesetzt und geltend gemacht werden. Wird hiergegen Widerspruch eingelegt und dieser negativ entschieden, bleibt die Festsetzung bestehen und kann auch vollstreckt werden.
Ich bedaure Ihnen keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar. Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-