Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
um Missverständnisse zu vermeiden, die Uhr ging auf dem Weg vom Uhrmacher zu Ihnen verloren ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke ***** ***** Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Grundsätzlich muss zunächst der Uhrmacher einen Nachforschungsauftrag stellen, damit ggf. die Sendung noch gefunden werden kann. Scheitert dies, dann muss der Händler Ihnen seinen Anspruch gegen das Transportunternehmen abtreten, damit Sie den Schaden dann bei dem Versender geltend machen können. Zu ersetzen ist der aktuelle Zeitwert der verlorenen Sendung.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung ab (3-5 Sterne). Vielen Dank.
danke ***** ***** Rückmeldung.
Ich wünsche Ihnen einen schönen restlichen Sonntag und alles Gute.